4,4 Millionen Euro aus dem Sondervermögen sollen unsere Straßen klimafest sanieren
Die FDP-Fraktion Ammersbek fordert, den überwiegenden Teil der rund 4,4 Millionen Euro, die der Gemeinde aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Landes Schleswig-Holstein zufließen, in die Sanierung des kommunalen Straßen- und Radwegenetzes zu investieren und dabei gleich klimaresilient zu bauen. Anlass ist der wachsende Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger über den Straßenzustand in Ammersbek, der die Fraktion zuletzt auch über direkte Bürgeranfragen erreicht hat, etwa zur vielbefahrenen Lübecker Straße.
Wenn wir eine Straße ohnehin aufreißen und neu bauen, ist es wirtschaftlich unsinnig, sie nicht gleich zukunftsfest zu machen. Beschattung durch Straßenbäume, die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von Grünstreifen statt teurer Kanalableitung und ein durchdachtes Radwegekonzept kosten in der Bauphase kaum mehr, sparen der Gemeinde aber langfristig Geld und machen unsere Straßen alltagstauglicher.
Das Land Schleswig-Holstein gibt der Gemeinde Ammersbek im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität rund 4,4 Millionen Euro, verteilt nach Einwohnerzahl und Finanzkraft. Über die konkrete Verwendung entscheidet die Gemeinde in eigener Verantwortung im Rahmen der förderfähigen Projekte. Wir schlagen vor, sich dabei am Prinzip der sogenannten Schwammstadt zu orientieren, wie es beispielsweise die Stadt Bochum bei der Sanierung ihrer Alleestraße erprobt: Unter dem Straßenbelag gespeichertes Regenwasser versorgt dort Bäume und kühlt die Umgebung durch Verdunstung, statt ungenutzt in die Kanalisation zu fließen. Kombiniert mit einem zusammenhängenden Radwegekonzept ließe sich die ohnehin fällige Sanierung kommunaler Straßen nutzen, um Verkehrssicherheit, Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität in einem Rutsch zu verbessern.
Bei der besonders häufig angesprochenen Lübecker Straße machen wir eine wichtige Unterscheidung deutlich: Für Fahrbahn und Radwege ist als Landesstraße (L225) der Kreis Stormarn beziehungsweise das Land Schleswig-Holstein zuständig, dort dürfen Mittel aus dem kommunalen Sondervermögen nicht eingesetzt werden. Für die Gehwege und die Straßenbeleuchtung entlang der Strecke ist dagegen die Gemeinde selbst zuständig, auch für die dabei entstehenden Kosten. Wir fordern deshalb doppeltes Handeln: Bei der Fahrbahn soll sich die Gemeinde mit Nachdruck gegenüber Kreis und Land für eine Sanierung einsetzen, statt das Thema mit dem Verweis auf fehlende Zuständigkeit abzutun. Bei Gehwegen und Beleuchtung ist die Gemeinde ohnehin unmittelbar in der Pflicht.
Wir erkennen an, dass der Gemeindehaushalt in den vergangenen Jahren durch größere Bauvorhaben wie den Feuerwehr- und den Grundschulneubau Bünningstedt stark beansprucht wurde. Der eigentliche Handlungsbedarf liegt aus ihrer Sicht aber woanders: Der Verwaltungshaushalt der Gemeinde weist weiterhin ein strukturelles Defizit im hohen sechsstelligen Bereich auf. Es wird also spürbar mehr ausgegeben, als tatsächlich eingenommen wird. Ohne weitere, konsequente Sparanstrengungen der Verwaltung bleiben zusätzliche Investitionen wie eine Straßensanierung auf Dauer nicht finanzierbar. Wir werden uns deshalb neben der zweckgebundenen Verwendung des Sondervermögens auch für eine echte Konsolidierung des laufenden Haushalts weiterhin einsetzen.