Alles zum Thema Vollsperrung Bergstedter Chaussee

Vollsperrung Bergstedter Chaussee ohne Umleitung: Was die FDP Ammersbek unternimmt und was Sie tun können

Ab dem 29. Juni 2026 führt Hamburg eine Grundinstandsetzung der Bergstedter Chaussee durch. Was nach einer normalen Baumaßnahme klingt, hat für Ammersbek weitreichende Folgen: Hamburg sperrt nicht nur die Baustelle selbst, sondern aktiv alle Ausweichstrecken, durch physische Schranken an Ferdinand-Harten-Straße und Wildphal. 
Eine offizielle Kfz-Umleitung gibt es nicht, Ausnahmegenehmigungen können nicht erteilt werden. Für fast vier Monate ist Hoisbüttel vom direkten Hamburger Stadtgebiet abgeschnitten.
Das ist keine bautechnische Notwendigkeit. Es ist eine bewusste verkehrspolitische Entscheidung Hamburgs, den Ausweichverkehr aus den eigenen Wohngebieten fernzuhalten,  auf Kosten unserer Gemeinde.

Die FDP Ammersbek hat unmittelbar gehandelt. Wir haben formale Schreiben an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gerichtet und konkrete Antworten auf die Frage eingefordert, ob Alternativen zur vollständigen Sperrung aller Ausweichstrecken geprüft wurden. Gleichzeitig haben wir die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein auf den drohenden Versorgungsausfall hingewiesen und beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein nachgefragt, ob und wie die Schleswig-Holsteinischen Interessen in die Abstimmung mit Hamburg eingebracht wurden.

Wir machen keinen Hehl daraus: Den Klageweg können wir als Fraktion nicht selbst gehen. Aber wir begleiten dieses Thema auf allen politischen Ebenen: Gemeinde, Kreis, Land und stehen Betroffenen zur Seite. (Schreiben Sie uns jederzeit an: fraktion@fdp-ammersbek.de)

Was Sie selbst tun können
Wenn Sie unmittelbar betroffen sind, haben Sie eigene rechtliche Möglichkeiten:
 

  • Widerspruch gegen die Verkehrsanordnung: Die Sperrungen beruhen auf einer Verkehrsanordnung nach § 45 StVO. Als unmittelbar Betroffene, Pendler, Pflegedienste, Gewerbetreibende,  können Sie diese Anordnung beim zuständigen Hamburger Bezirksamt anfechten. Voraussetzung ist eine persönliche und konkrete Betroffenheit.
  • Einstweiliger Rechtsschutz:  Wer nachweisbare wirtschaftliche oder gesundheitliche Schäden erleidet, kann beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Das ist der schnellste Weg und mindestens ein Ammersbeker Betrieb hat ihn bereits gewählt.
    • Drei Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:
      1. Persönlich beim Gericht: Rechtsantragsdienst
      Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Rechtsantragsdienst, der speziell dafür da ist. Kein Anwalt nötig. Einfach hingehen, Personalausweis mitbringen, Antrag zu Protokoll geben lassen. Öffnungszeiten: montags bis freitags 9–12 Uhr. Adresse: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg Haus der Gerichte, U-Bahn Berliner Tor.
      2. Schriftlich per Post oder Fax
      Antrag selbst formulieren und per Post oder Fax einreichen. Post: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg. Fax: 040 / 42843-7219. Wichtig: Es gilt der Eingang beim Gericht, 
      nicht das Absendedatum.
      3. Elektronisch
      Anträge können auch auf elektronischem Weg eingereicht werden. Details unter justiz.hamburg.de/verwaltungsgericht.
      Formulare gibt es direkt auf der Website des Gerichts zum Ausdrucken und Ausfüllen: justiz.hamburg.de — Verwaltungsgericht — Rechtsantragsdienst — Formulare.
       
  • Schadensnachweis dokumentieren, halten Sie Ihre Betroffenheit schriftlich fest: Mehrkosten, Zeitverlust, Versorgungsausfälle, entgangene Aufträge. Diese Dokumentation stärkt sowohl rechtliche Schritte als auch politische Eingaben. 


Aktuelle Entwicklungen, Dokumente und Antworten der Behörden finden Sie auf dieser Sonderseite. 

Formales Schreiben der FDP Ammersbek an den LSBG

Schreiben an die Krankenärtzliche Vereinigung SH

Pressemitteilung vom 09.06.2026

Links und weitere Informationen