Alles zum Thema Vollsperrung Bergstedter Chaussee (Letztes Update 29.06.26)
Bergstedter Chaussee: Alle Ausweichstrecken bleiben offen
Update vom 29.06.2026
Was wir inzwischen wissen: Die Erkenntnisse der vergangenen Wochen
Die vergangenen Wochen haben nicht nur eine Kehrtwende beim LSBG gebracht, sondern auch eine Reihe von Antworten auf Fragen, die wir gestellt haben. Was dabei ans Licht gekommen ist, geht über die unmittelbare Situation an der Bergstedter Chaussee hinaus.
Die Kehrtwende und warum die Baustelle später startet
Ursprünglich sollten alle Ausweichstrecken rund um die Baustelle gesperrt werden, teilweise mit physischen Schranken. Nach dem öffentlichen Druck der vergangenen Wochen hat der LSBG angekündigt, alle Umgehungsmöglichkeiten offen zu lassen. Das ist das zentrale Ergebnis dieser Kampagne.
Eine direkte Konsequenz daraus: Die Baustelle startet nicht mehr am 29. Juni, sondern am 9. Juli 2026. Der spätere Termin ergibt sich daraus, dass Hamburg für die offenen Ausweichstrecken nun zusätzliche Maßnahmen vorbereiten muss, Ampelregelungen, Beschilderung und temporäre Halteverbote. Dass diese Vorbereitung Zeit braucht, zeigt im Umkehrschluss, was in der ursprünglichen Planung gefehlt hat.
Keine förmliche Verkehrsanordnung
Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes Einsicht in die verkehrsrechtliche Anordnung beantragt, auf der die ursprüngliche Sperrungsplanung beruhte. Die Antwort des LSBG war eindeutig: Es gibt keine solche Anordnung. Der LSBG hat für diese Baumaßnahme bisher keine straßenbaubehördlichen Anordnungen erlassen.
Das bedeutet: Die ursprünglich geplanten Sperrungen und Schranken, die Ammersbek für Monate vom direkten Hamburger Stadtgebiet abgeschnitten hätten, beruhten auf keiner förmlichen rechtlichen Grundlage mit dokumentierter Abwägung und Begründung. Genau eine solche Abwägung wäre aber erforderlich gewesen, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nachzuweisen.
Der Landesbetrieb Schleswig-Holstein war beteiligt, aber hat keine Einwände erhoben
Auf unsere Anfrage hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bestätigt, dass er an den Abstimmungen beteiligt war und fachliche Hinweise eingebracht hat. Zu den vorgesehenen Begleitsperrungen hat der LBV.SH keine Einwände erhoben. Die verkehrsrechtliche Entscheidung lag allein bei Hamburg. Das zeigt ein strukturelles Problem: Die schleswig-holsteinische Fachbehörde war formal eingebunden, aber niemand hat die Interessen der betroffenen Bevölkerung aktiv und wirksam in den Prozess eingebracht.
Die Gemeinde Ammersbek war eingeladen - was daraus wurde, ist unklar
Der LBV.SH teilt mit, dass die Gemeinde Ammersbek zu den Verkehrsbesprechungen eingeladen war und die Protokolle erhalten hat. Ob die Gemeinde von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht hat, ist dem LBV.SH nicht bekannt. Wir haben die Gemeindeverwaltung um Auskunft gebeten.
Was das bedeutet
Es gab einen Abstimmungsprozess auf Behördenebene. Die richtigen Stellen waren formal eingebunden. Und trotzdem hat die ursprüngliche Planung die Konsequenzen für die Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt. Was die Situation verändert hat, war nicht der Abstimmungsprozess es war der öffentliche Druck von unten. Die Petition mit über 4.000 Unterschriften, die Schilderungen aus der Gemeindevertretung am 9. Juni, die Schreiben an alle zuständigen Stellen auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene, die Berichte in der Presse und die Rückmeldungen direkt an den LSBG.
Das ist die eigentliche Lehre dieser Wochen: Bürgerbeteiligung kann etwas bewegen, das formale Abstimmungsverfahren nicht geleistet haben.
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Update vom 18.06.2026:
Es gibt eine wirklich gute Nachricht. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat bestätigt: Alle Ausweichstrecken rund um die Baustelle bleiben während der Sperrung der Bergstedter Chaussee offen.
Weder die zunächst geplanten Schranken an der Ferdinand-Harten-Straße und am Wildpfahl werden aufgestellt, noch werden Mühlenbrook und Krempenhege gesperrt. Das ist mehr als ein Teilerfolg das ist eine grundlegende
Kehrtwende gegenüber der ursprünglichen Planung.
Dieser Erfolg gehört vielen. Den über 4000 Menschen, die die Petition unterzeichnet haben. Den Gewerbetreibenden, die ihre Betroffenheit klar und öffentlich gemacht haben.
Den Bürgerinnen und Bürgern, die in der Gemeindevertretung mutig das Wort ergriffen haben. Und allen, die auf politischer und administrativer Ebene gewirkt haben.
Engagement lohnt sich: Das ist die Botschaft dieser Wochen, die mir persönlich am Herzen liegt.
Was bleibt
Wir freuen uns über diese Entwicklung und benennen gleichzeitig ehrlich, was weiter gilt. Die Bergstedter Chaussee selbst wird ab dem 29. Juni saniert und dafür voll gesperrt das war nie der Streitpunkt, und die Sanierung ist notwendig.
Eine offizielle Umleitung für den PKW-Verkehr wird es nicht geben; die Ausweichstrecken sind offen, aber jeder muss seinen Weg selbst finden.
Für Betriebe, die auf tägliche Anlieferungen per LKW angewiesen sind, bleibt die Lage angespannt. Der Schwerlastverkehr wird weiträumig umgeleitet.
Das bedeutet in der Praxis längere Wege, höhere Kosten und das Risiko, dass Speditionen erst vor Ort merken, welche Route sie nehmen müssen. Wir bleiben Ansprechpartner für die betroffenen Unternehmen und werden diese Frage weiter im Blick behalten.
Eine Bitte an uns alle
Der LSBG appelliert an gegenseitige Rücksichtnahme. Diesen Appell geben wir gerne zurück und ergänzen ihn um eine eigene Bitte. Die Ausweichstrecken führen durch Wohngebiete, auch durch Hamburger Anliegerstraßen,
deren Bewohnerinnen und Bewohner für die Situation ebenso wenig können wie wir. Deshalb: Nutzen Sie die offenen Strecken mit Bedacht und fahren Sie diese Strecken nur wenn es wirklich nicht anders geht.
Fahren Sie aufmerksam und rücksichtsvoll, halten Sie Tempo und Halteverbote ein, und nutzen Sie diese Wege nur wenn es wirklich notwendig ist. Wo es geht, sind Bus, Rad oder Fahrgemeinschaften eine gute Alternative.
Wir fordern Rücksicht ein, also geben wir sie auch. Das macht uns als Nachbarn glaubwürdig, und es hilft dabei, die kommenden Monate für alle so erträglich wie möglich zu gestalten.
Info von der LSBG Baustelleninformation
Was war passiert? Die Ausgangslage bis zum 18.06.2026 im folgenden Verlauf
Bergstedter Chaussee: Die FDP Ammersbek hat früh und auf allen Ebenen gehandelt
Seit Bekanntwerden der geplanten Vollsperrung der Bergstedter Chaussee zum 29. Juni hat die FDP Ammersbek nicht abgewartet, sondern konsequent gehandelt, sachlich, auf allen relevanten Ebenen und mit einem klaren Ziel: die Belastung für die Ammersbeker Bürgerinnen und Bürger, das lokale Gewerbe und die medizinische Versorgung so gering wie möglich zu halten.
Bereits unmittelbar nach der Gemeindevertretungssitzung am 9. Juni haben wir formale Schreiben an alle zuständigen Stellen gerichtet. An den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg (LSBG) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, weil dort die Entscheidung über die Sperrungen liegt. An den Landrat des Kreises Stormarn, weil die Auswirkungen weit über Ammersbek hinausreichen und auch Kreisstraßen betreffen. An die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, weil Pflegedienste und Hausärzte die Versorgung über die Landesgrenze hinweg nicht mehr gewährleisten können. Und an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, um zu klären, ob und wie die Interessen der schleswig-holsteinischen Kommunen in die Hamburger Planung eingeflossen sind.
In all diesen Schreiben haben wir nicht nur kritisiert, sondern konkrete Alternativen eingefordert: temporäre Teilöffnungen, Zeitfensterregelungen und insbesondere die Prüfung einer Einbahn- oder Ringverkehrslösung, die die Erreichbarkeit sichert, ohne den Schutz der Hamburger Wohngebiete aufzugeben. Wir haben dabei darauf hingewiesen, dass es im ersten Bauabschnitt bereits eine vergleichbare Lösung gab, Hamburg muss also erklären, warum das jetzt nicht mehr möglich sein soll.
Dieser Druck zeigt Wirkung. Der LSBG hat inzwischen öffentlich erklärt, dass er alternative Verkehrsführungen, insbesondere eine Einbahnstraßenregelung, erneut prüft. Genau das haben wir von Anfang an gefordert. Wir begrüßen diese Prüfung ausdrücklich und erwarten, dass sie ergebnisoffen und nachvollziehbar erfolgt. Die vom LSBG angeführten Bedenken höhere Kosten, längere Bauzeit müssen dabei belegt und gegen die erheblichen Belastungen für eine ganze Region abgewogen werden.
Darüber hinaus haben wir eine Anfrage an die Gemeindeverwaltung gerichtet, wie sich Ammersbek gemeinsam mit den Nachbargemeinden Ahrensburg, Bargteheide und Hammoor sowie dem Kreis auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen vorbereitet. Denn klar ist: Der Ausweichverkehr wird das gesamte Umland belasten, eine Koordination über die Gemeindegrenzen hinweg ist unverzichtbar.
Wir stehen außerdem im engen Austausch mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, mit Gewerbetreibenden und mit der Initiatorin der Petition, die inzwischen über 3.800 Menschen unterzeichnet haben. Betroffene haben eigene rechtliche Möglichkeiten und wir informieren und unterstützen sie dabei, ohne ihnen vorzugreifen.
Die FDP Ammersbek bleibt an diesem Thema dran. Wir werden den weiteren Verlauf aufmerksam begleiten und uns weiterhin auf allen Ebenen auf Gemeinde, Kreis und Land Ebene, für eine tragfähige Lösung einsetzen.
Aktuelle Entwicklungen finden Sie auf dieser Seite.
Was Sie selbst tun können
Wenn Sie unmittelbar betroffen sind, haben Sie eigene rechtliche Möglichkeiten:
- Widerspruch gegen die Verkehrsanordnung: Die Sperrungen beruhen auf einer Verkehrsanordnung nach § 45 StVO. Als unmittelbar Betroffene, Pendler, Pflegedienste, Gewerbetreibende, können Sie diese Anordnung beim zuständigen Hamburger Bezirksamt anfechten. Voraussetzung ist eine persönliche und konkrete Betroffenheit.
- Einstweiliger Rechtsschutz: Wer nachweisbare wirtschaftliche oder gesundheitliche Schäden erleidet, kann beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Das ist der schnellste Weg und mindestens ein Ammersbeker Betrieb hat ihn bereits gewählt.
- Drei Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:
1. Persönlich beim Gericht: Rechtsantragsdienst
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Rechtsantragsdienst, der speziell dafür da ist. Kein Anwalt nötig. Einfach hingehen, Personalausweis mitbringen, Antrag zu Protokoll geben lassen. Öffnungszeiten: montags bis freitags 9–12 Uhr. Adresse: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg Haus der Gerichte, U-Bahn Berliner Tor.
2. Schriftlich per Post oder Fax
Antrag selbst formulieren und per Post oder Fax einreichen. Post: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg. Fax: 040 / 42843-7219. Wichtig: Es gilt der Eingang beim Gericht,
nicht das Absendedatum.
3. Elektronisch
Anträge können auch auf elektronischem Weg eingereicht werden. Details unter justiz.hamburg.de/verwaltungsgericht.
Formulare gibt es direkt auf der Website des Gerichts zum Ausdrucken und Ausfüllen: justiz.hamburg.de — Verwaltungsgericht — Rechtsantragsdienst — Formulare.
- Drei Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:
- Schadensnachweis dokumentieren, halten Sie Ihre Betroffenheit schriftlich fest: Mehrkosten, Zeitverlust, Versorgungsausfälle, entgangene Aufträge. Diese Dokumentation stärkt sowohl rechtliche Schritte als auch politische Eingaben.
Aktuelle Entwicklungen, Dokumente und Antworten der Behörden finden Sie auf dieser Sonderseite.
Was wir aktuell unternommen haben:
17.06. Aufgrund neuer Erkenntnisse und daraus resultierende Fragen. Eine neue Nachfrage bei der LSBG
16.06 Anfrage an die Gemeinde Ammersbek bzgl. Koordination mit Bargetheide und Ahrensburg
15.06. Brief an den Landrat Stormarn
12.06. Sitzung Zusammenarbeitsauschuss Land Schleswig-Holstein/Hamburg - Unser Landtagsabgeordnete Bernd Buchholz hat das Thema angesprochen.
12.06. Brief an den Direktor des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
11.06. Brief an die Kassenärztliche Vereinigung